Haben Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten? Dann beachten Sie bitte Folgendes:
Rufen Sie nach Erhalt der Kündigung möglichst schnell an und schildern Sie den Sachverhalt.
In der Regel kann bereits am Telefon eine erste unverbindliche Einschätzung des Falls erfolgen.
In einem persönlichen Gespräch werden wir dann gemeinsam die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und die Chancen auf Zahlung einer Abfindung oder Erhalt des Arbeitsverhältnisses ausführlich erörtern. Bitte bringen Sie zu diesem Termin nach Möglichkeit folgende Unterlagen mit:
Im Anschluss an das Beratungsgespräch entscheiden Sie, ob Klage eingereicht werden soll. Im Rahmen dieser Entscheidung erörtern wir selbstverständlich auch die hierdurch entstehenden Kosten. Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernehme ich gerne die Korrespondenz mit der Versicherung, Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Falls Sie über keine Versicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren zu beantragen, sofern Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten eines solchen Verfahrens zu tragen. Hierzu informiere ich Sie gerne. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei uns in der Kanzlei.
Das Arbeitsgericht wird die Klage dem Arbeitgeger zustellen und kurzfristig einen Gütetermin anberaumen. Zu diesem Termin werden die Parteien und Ihre Vertreter geladen. In diesem Gütetermin wird mit Hilfe des Gerichts erörtert, eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann. Sofern ein Vergleich geschlossen wird, wird dieser durch das Gericht protokolliert. Häufig enthält der Vergleich dann eine Regelung, wonach der Arbeitgeber sich verpflichtet, dem Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zu zahlen. Nur wenn keine Einigung möglich ist, wird das Gericht einen weiteren Termin (Kammertermin) anberaumen.
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